加拿大华人论坛 德国留学移民签证Stuttgarter Sportschütze Kontrollgebühr ist rechtens
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[size=0.4666em]Stuttgarter Sportschütze[size=1em]Kontrollgebühr ist rechtens[size=16.0224px][size=16.024px][size=16.0256px]Nach dem Amoklauf von Winnenden sind die Gesetze für Waffenbesitzer verschärft worden. Ein Sportschütze hatte gegen die Kontrollgebühr der Stadt Stuttgart geklagt - und verloren.
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[size=16.0224px][size=16.024px]Die Stadt Stuttgart fordert von dem Sportschützen eine Gebühr von 154 Euro für eine sogenannte "verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrolle", eine überprüfung des heimischen Waffenschranks des Sportschützen. Mit seiner Klage dagegen ist der Mann am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert. Die Gebühr ist rechtens, urteilte das Gericht.
Keine Beanstandungen[size=16.0224px][size=16.024px]Der Kläger ist Sportschütze und Inhaber eines Jagdscheins. Er hat seit 18 Jahren einen Waffenschein und besitzt derzeit zwei Lang- und zwei Kurzwaffen. Im Dezember 2012 statteten ihm zwei städtische Mitarbeiter einen Besuch ab, um zu prüfen, ob er seine Waffen und Munition sicher aufbewahrt. Die Kontrolleure hatten nichts zu beanstanden. Die Stadt Stuttgart setzte daraufhin für die Kontrolle eine Gebühr von 210 Euro fest.
[size=16.0224px][size=16.024px][size=16.0256px][size=16.0256px][size=0.875em]Städtische Mitarbeiter kontrollieren auch die sicher Aufbewahrung von Munition.
Parallelverfahren[size=16.0224px][size=16.024px]Zur gleichen Zeit war die Stadt Stuttgart in einem Parallel-Verfahren gegen einen Kläger unterlegen, der sich ebenfalls gegen die Gebühr von 210 Euro für eine Kontrolle seiner Waffen gerichtlich zur Wehr gesetzt hatte. Das Gericht monierte vor allem die Höhe der Gebühr, nicht aber die Kontrollgebühr generell. Die Stadt änderte daraufhin ihre Gebührenordnung und sandte dem Sportschützen einen Bescheid über 154 Euro zu. Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren erhob der Mann Klage beim Verwaltungsgericht. Die Gebühr sei zu hoch.
[size=16.0224px][size=16.024px][size=16.0256px][size=16.0272px]Nach dem Amoklauf eines Schülers in Winnenden und Wendlingen im März 2009 wurde eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Denn die Tatwaffe hatte der Vater, ein passionierter Sportschütze, unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Seitdem muss jeder, der erlaubnispflichtige Schusswaffen oder Munition besitzt, der zuständigen Behörde nachweisen, dass er die Waffen sicher aufbewahrt. Außerdem müssen Waffenbesitzer den Behörden für Kontrollen Zutritt zu ihren Räumen gestatten. Viele Besitzer haben mittlerweile ihre Waffen inzwischen freiwillig abgegeben.
Viele Argumente[size=16.0224px][size=16.024px]Der Kläger argumentierte, dass der neuen Stuttgarter Gebührenordnung eine mangelhafte Kalkulation zugrunde liege. Zudem sei es rechtswidrig, die Gebührensatzung rückwirkend einzuführen. Darüber hinaus sei der Stundensatz der städtischen Mitarbeiter mit mehr als 71 Euro zu hoch angesetzt und Leerfahrten bei unangemeldeten, verdachtsunabhängigen Kontrollen dürften nicht in die Kalkulation mit einbezogen werden. Außerdem sei eine Vor- und Nachbereitungszeit angesichts des Einsatzes eines EDV-Systems als zu lange bemessen. Die Kontrolle der Waffen habe weniger als fünf Minuten gedauert, argumentiert der Kläger. Dem widersprach die Stadt Stuttgart: Die neue Gebührenregelung sei streng aufwandsbezogen und orientiere sich auch an der Anzahl der zu überprüfenden Waffen. Das Gericht folgte nun in seiner Urteilsbegründung der Stadt Stuttgart. Einen Monat hat der Kläger nun Zeit in Berufung zu gehen.
[size=16.0224px][size=16.024px][size=0.9375em]Stand: 23.6.2016, 15.37 Uhr
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