加拿大华人论坛 德国工作私人有车子的可以Abschreibung吗??



在加拿大


每年退税没有注意这个项目,只是做了每年上班的Pendlerpauschal.

今天无意中网上查了一下,居然就是买2手车子也可以把车子按照6年时间来算在折旧中,具体在这边。

想请有经验的说说,个人购买的二手车,如何在退税时候算到折旧中,购买前已经有的公里数如何计算,有类似的例子吗?

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-11709.xhtml?currentModule=home


So ermitteln Sie die Gesamtkosten Ihres Pkw

Um am Jahresende die Gesamtkosten Ihres Pkw ermitteln zu können, müssen Sie die entsprechenden Kostenbelege haben, vor allem Tankquittungen, Werkstattrechnungen, Beitragsrechnungen der Kfz-Versicherungen, Steuerbescheid des Finanzamtes. Die Belege müssen Sie – zumindest für das erste Jahr – dem Finanzamt als Nachweis für Ihren Kilometersatz vorlegen.

Fehlen einzelne Belege, können Sie Eigenbelege ausstellen. Notieren Sie Art und Höhe der Ausgabe und bestätigen Sie dies mit Datum und Unterschrift. Fehlen gleich mehrere Belege (z.B. Tankquittungen, Wagenpflege), so schätzen Sie diejenigen Kosten, die Sie nicht mit Belegen nachweisen können (nach § 162 AO). Voraussetzung für eine solche Teilschätzung ist, dass die geschätzten Kosten dem Grunde nach zweifelsfrei entstanden sind. Das Finanzamt darf bei der Schätzung von den für Sie ungünstigsten Umständen ausgehen (H 9.5 Einzelnachweis LStH 2014).
Bei der Ermittlung der Gesamtkosten gehen Sie von den Bruttokosten einschließlich Mehrwertsteuer aus. Das gilt auch für Unternehmer ohne Vorsteuerabzug (z.B. Arzt oder Versicherungsvertreter) und für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, die beim Privat-Pkw keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Zu den Gesamtkosten Ihres Fahrzeugs (Pkw, Motorrad, Mofa/Moped) gehören insbesondere die folgenden Positionen (H 9.5 Einzelnachweis LStH 2014):
Abschreibung (Absetzung für Abnutzung)
Um die Abschreibung (AfA) pro Jahr zu ermitteln, müssen die Anschaffungskosten des Pkw (einschl. Zubehör, Sonderausstattung, Mehrwertsteuer sowie überführung, Kfz-Brief, Zulassung) auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Pkw verteilt werden. Zur Sonderausstattung gehören auch ein Autoradio, ein Navigationsgerät (BFH-Urteil vom 16.2.2005, VI R 37/04, BStBl. 2005 II S. 563) und eine Diebstahlsicherung (Verfügung der OFD Berlin vom 11.4.2003, DStR 2003 S. 1297), nicht aber ein Autotelefon oder ein weiterer Satz Reifen inkl. Felgen (vgl. R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR 2015).

Die Finanzverwaltung setzt für neue Pkw eine Nutzungs- und Abschreibungsdauer von generell sechs Jahren (bei Anschaffung vor dem 1.1.2001: fünf Jahren) und damit einen AfA-Satz von 16,7 % (20 %) fest (BMF-Schreiben vom 15.12.2000, BStBl. 2000 I S. 1532). Eine kürzere AfA-Dauer als sechs Jahre ist bei einer hohen Fahrleistung möglich (H 9.5 Einzelnachweis LStH 2014), die bei einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung von über 40000 km anzunehmen ist (BFH-Urteil vom 26.7.1991, VI R 82/89, BStBl. 1992 II S. 1000).
Ermitteln Sie für einen älteren Pkw erstmalig den tatsächlichen Kilometer-Kostensatz, müssen Sie die ursprünglichen Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer einschließlich der Zeit vor der Ermittlung des km-Satzes verteilen. Als AfA ist nur der Teil abziehbar, der auf die Zeit nach der Ermittlung entfällt. Ist zu diesem Zeitpunkt die Regelnutzungsdauer bereits abgelaufen, ist keine Abschreibung mehr möglich.

Für Gebrauchtwagen ist die Restnutzungsdauer zugrunde zu legen (H 9.5 Einzelnachweis LStH 2014). Diese können Sie selbst anhand von Alter, Zustand und Art der voraussichtlichen Nutzung des Fahrzeugs schätzen (BMF-Schreiben vom 28.5.1993, BStBl. 1993 I S. 483Tz. 2). Die Finanzverwaltung setzt auch hier höchstens sechs Jahre an (anders BFH-Beschluss vom 17.4.2001, fehlt, BFH/NV 2001 S. 1255). Handelt es sich um einen Jahreswagen, legen Sie im Normalfall eine Restnutzungsdauer von fünf Jahren zugrunde.

Gehört der Wagen einem Dritten (z.B. dem Ehegatten) und hat dieser Ihnen den Wagen unentgeltlich für Ihre beruflichen Fahrten zur Verfügung gestellt, können Sie keine Abschreibung vornehmen.
Im Jahr des Kaufs und Verkaufs ist die AfA nur zeitanteilig abziehbar, das heißt (inkl. des Anschaffungsmonats) pro Monat mit 1/12 der Jahres-AfA (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen ab 2004 wurde die bisherige Vereinfachungsregel (volle Jahres-AfA bei Kauf im ersten Halbjahr, halbe Jahres-AfA bei Kauf im zweiten Halbjahr) abgeschafft. Angeschafft ist ein Fahrzeug im Zeitpunkt der übergabe durch den Händler.
Bei Verkauf kann der Restbuchwert nicht als außergewöhnliche Abschreibung (AfaA) im Rahmen der Werbungskosten abgezogen werden. Den Verkaufserlös Ihres Privat-Pkw dürfen Sie – im Gegensatz zum Verkaufserlös des Betriebs-Pkw – steuerfrei vereinnahmen (BFH-Urteil vom 15.5.1981, VI R 66/78, BStBl. 1981 II S. 735).
Setzen Behinderte für den Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte anstelle der Entfernungspauschale ihren individuellen Kilometersatz an, so muss die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung um die Zuschüsse gekürzt werden, die nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung für die Beschaffung des Kraftfahrzeugs sowie für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung gezahlt werden (BFH-Urteil vom 14.6.2012, VI R 89/10, BStBl. 2010 II S. 835).
Leasingraten
Im Normalfall gehören beim Auto-Leasing anstelle der Abschreibung die laufenden Leasingraten zu den Gesamtkosten (FG Saarland vom 14.10.1993, 1 K 127/93, EFG 1994 S. 241).

Eine Leasingsonderzahlung zu Beginn des Leasingvertrages können Sie im Jahr der Zahlung in voller Höhe in die Gesamtkosten aufnehmen (BFH-Urteil vom 5.5.1994, VI R 100/93, BStBl. 1994 II S. 643). Für das zweite Jahr müssen Sie den Kilometer-Kostensatz ohne Einbeziehung der Sonderzahlung neu ermitteln. Die Leasingsonderzahlung deckt einen mehrjährigen Zeitraum ab und ist mit der Reisekostenpauschale abgegolten. Deshalb wird die Leasingsonderzahlung nur anteilig berücksichtigt, wenn und soweit Sie während der Laufzeit des Leasingvertrags in den Folgejahren für das Fahrzeug pauschale Kilometersätze als Werbungskosten geltend machen (BFH-Urteil vom 15.4.2010, VI R 20/08, BStBl. 2010 II S. 805).
Fracht- und Zulassungskosten für den Leasingwagen müssen dagegen auf die Leasingvertragsdauer verteilt werden (FG Baden-Württemberg vom 3.9.1993, 9 K 165/88, EFG 1994 S. 242).
Dies alles gilt für den Normalfall, in dem die Grundmietzeit kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und deshalb der Pkw steuerlich dem Leasinggeber zuzurechnen ist. Ist das ausnahmsweise nicht der Fall, wird der Pkw steuerlich Ihnen als wirtschaftlicher Eigentümer zugerechnet (BFH-Urteil vom 3.8.2004, X R 55/01, BFH/NV 2005 S. 517). Sie sind dann zur Vornahme von Abschreibungen aller Kosten, die Ihnen während der Vertragslaufzeit entstehen, berechtigt (FG Saarland vom 14.10.1993, 1 K 127/93, EFG 1994 S. 241).
Kosten für Benzin/Diesel
Zum Kostennachweis müssen Sie sämtliche Tankbelege übers Jahr sammeln, wobei einzelne fehlende Quittungen durch einen Eigenbeleg ersetzt werden können. Sollten Sie überhaupt keine Tankquittungen haben, ist es zulässig, dass Sie Ihre Benzinkosten schätzen (BFH-Urteil vom 7.4.1992, VI R 113/88, BStBl. 1992 II S. 854).

Ihr Wagen braucht auf 100 km 7 Liter. Die Gesamtfahrleistung beläuft sich auf 24000 km. Der Durchschnittspreis je Liter beträgt im Jahr 1,60

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